Kurz nach dem Bekanntwerden des baden-württembergischen Weges in der Coronapandemie fallen die Reaktionen im Landkreis abwartend bis positiv aus. Im Südwesten gelten die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz früher als anderswo, nämlich schon ab Montag. Dann gilt in Innenräumen und bei Veranstaltungen die sogenannte Drei-G-Regel. Heißt: Ins Restaurant, zum Friseur oder zum Konzert darf nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist.
Diese Regel gilt unabhängig von den jeweiligen Inzidenzzahlen. Die Landesregierung hat bislang noch an der Verordnung gefeilt, viele Betroffene wissen daher noch nicht genau, was die Veränderungen für sie bedeuten. Sprecher Florian Mader vom Landessozialministerium hat schon bei Bekanntwerden der Überarbeitung der Verordnung auf die Regel verwiesen, „dass es im Innenbereich für Ungeimpfte komplizierter wird“.
Betreiber von Fitnessstudios würden gerne die Fragen verunsicherter Club-Mitglieder beantworten, können das aber nicht immer. Im Moment gibt es für ihre Kunden eher wenige Einschränkungen. Die drei „Gs“ - geimpft, genesen, getestet - werden bislang häufig nicht überprüft. Zu beobachten ist, dass eigentlich nur im Eingangsbereich und auf den Laufwegen zwischen den Trainingsgeräten ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Die Zahl der Personen, die sich in einem Fitnessstudio aufhalten dürfen, ist derzeit ebenfalls begrenzt. Hier könnte es durch die neue Verordnung - zumindest aus der Sicht von Betreibern und Kunden - strenger, aber auch sicherer werden.
Durch die Neufassung der Coronaverordnung dürfen ab Montag auch Clubs und Diskotheken wieder öffnen - und zwar ohne eine Begrenzung der Besucherzahl. Es gilt ebenfalls die „Drei-G-Regel“, allerdings mit einer Besonderheit: Ein Antigen-Schnelltest reicht in der Diskothek nicht aus. Wer feiern gehen möchte, aber weder geimpft noch genesen ist, braucht unbedingt einen PCR-Test. Der ist teils mit hohen Kosten verbunden.
Genau darin sieht Adriana Burprich das größte Problem. Sie ist die Inhaberin der Disco Magic in Filderstadt. „Ich weiß noch nicht, ob meine Gäste das in Kauf nehmen werden“, sagt sie. Die Club-Betreiberin fürchtet, dass die Gäste trotz Wiedereröffnung ausbleiben könnten. Es gebe sicherlich einige Besucher, die noch nicht geimpft sind.
Adriana Burprich fällt es schwer, an eine wirkliche Erleichterung zu glauben. Sie rechnet damit, dass die Lockerung einen Haken hat. „Das war sehr überraschend für uns, ich habe das auch gestern erst gelesen. Es kann ja auch sein, dass wir in zwei Monaten wieder komplett schließen müssen.“ Grundsätzlich freut sie sich darauf, wieder tanzende Nachtschwärmer begrüßen zu dürfen. Zwar war die Disco Magic in den vergangenen zwei Monaten als Bar geöffnet, doch der Tanzbetrieb steht schon seit Anfang des vergangenen Jahres still. „Die neue Verordnung bedeutet jetzt für uns, dass wir endlich wieder Umsatz machen können“, sagt Adriana Burprich. Private Veranstaltungen, die in anderen Betrieben Geld in die Kasse gebracht hätten, habe es bei ihr nicht gegeben.
Bei der Frage nach der Anwendung der neuen Coronaregeln auf Frei- und Hallenbäder kommt Dominik Völker von den Stadtwerken Esslingen ins Schwimmen. Nicht aus Unkenntnis, sondern weil es immer ein paar Tage dauere, bis die Regelungen konkretisiert und somit umsetzbar dargelegt würden. Bis dahin, so erklärt der Prokurist, gelten beispielsweise im Neckarfreibad in Esslingen die bisherigen Vorschriften: Wasserfans müssen sich drei Tage vor einem Besuch online unter www.swe.de anmelden und registrieren ez