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Gefährdung durch Fuchsbandwurm

Ein Pflegenotstand auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe zu Wohngebiet und Friedhof! Das Grundstück, bisher landwirtschaftlich genutzt (Hühnerhaltung), ist mittlerweile eine Wildnis aus Unkraut, Buschwerk, Unrat und alten Hühnerställen. Dies hat zur Folge, dass dort seit Mai einige Füchse ein ideales Revier gefunden haben. Bis heute streichen sie über den Friedhof, ebenso durch umliegende (Gemüse)-Gärten.

Füchse sind Überträger des Fuchsbandwurmes. Menschen, Hunde und Katzen sind dadurch hoch gefährdet. Eine Infizierung ist nur zeitverzögert feststellbar, praktisch nicht heilbar und kann tödlich sein.

Mehrere Gespräche mit Herrn Bürgermeister Haumacher und der zugehörige Schriftverkehr führten einzig zu abwehrenden Reaktionen (Nichtzuständigkeit der Gemeinde). Die Gesetzeslage gemäß Paragraf 26 LLG (Pflegepflicht) ist nicht eingehalten. Trotz der Gefährdungslage im gesamten Umfeld ist das Desinteresse der Verwaltung offensichtlich!

Der ortsansässige Jäger kann hier nur bedingt reagieren und gab den Hinweis, dass es ohne „Sanierung“ des Grundstückes immer wieder Probleme mit Fuchs und Co. geben wird. Eine schriftliche Eingabe an einige Gemeinderäte, mit der Bitte um Diskussion im Gremium und mit der Forderung auf Abhilfe durch entsprechende Auflagen an den Grundstückseigner, blieb bisher ohne Reaktion.

Bert Nolte, Notzingen