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Geistliches wortKomm doch einfach vorbei

Wie sehr haben sich viele von uns in den letzten Monaten gewünscht, diesen Satz hören zu dürfen. Einfach vorbeikommen, ganz ohne Bedenken. Wie schön wird der Tag sein, wenn das in der Zukunft wieder ohne große Vorsicht und Sorge möglich sein wird!

Einfach mal vorbeikommen, das meint: gegenseitig am Leben Anteil nehmen, Freude und Schmerz teilen und so zu spüren: Wir sind nicht allein unterwegs. Solch ein Austausch ist so wichtig. Denn gemeinsame Gespräche haben etwas Klärendes. Im Reden werden eigene Gedanken fassbarer und Gefühle greifbarer. Das gegenseitige Zuhören und aufmerksame Nachfragen kann hilfreich und heilsam sein, für beide Seiten.

Etwa in der Mitte seines Evangeliums führt Matthäus uns die Möglichkeiten Jesus vor Augen. Wundersame und fantastische Berichte sind das, und Gleichnisse können wir lesen, die uns das Reich Gottes nahebringen sollen. Dann, inmitten all dessen, erklingt der Heilandsruf. Und er wirkt auf mich als wäre er in der Fülle der göttlichen Möglichkeiten so etwas wie das ruhige Auge im Sturm: „Komm doch einfach vorbei! Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid.“

Doch warum sollten wir das tun? Warum sollten wir unsere gewohnten Abläufe unterbrechen und schauen, im Gebet mit Gott in Kontakt zu treten? Sicher nicht, um ihm oder uns etwas zu beweisen oder um Eindruck zu schinden. Aber eben deshalb, um ihm unsere Freude und unseren Dank zu sagen und ihm von unserem Schmerz zu berichten. Wie bei einem Besuch bei einem lieben und wichtigen Menschen werden wir erleben und erfahren: Wir sind tatsächlich nicht allein unterwegs. Sondern Gottes Sohn behält uns achtsam im Blick und nimmt Anteil an dem, was uns bewegt.

„Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken.“ Mit diesen Worten lädt Jesus uns ein: Bei mir kannst du einfach vorbeikommen, ganz ohne Bedenken. Und das ist schön, dass das schon jetzt möglich ist. Ganz ohne große Vorsicht und Sorge. Ob wir uns wohl einladen lassen?

Dirk Schmidt

Pfarrer der J.-v.-Jahn- Gemeinde Lenningen