Unzugeordnete Artikel

Genau hinschauen bei Mitbringseln!

Nicht alles ist als Souvenir geeignet

lps/Jk. Im Urlaub verbringt man eine schöne und erholsame Zeit, und da ist es nur verständlich, dass man sich selbst ein

Erinnerungsstück mitnehmen möchte oder lieben Menschen ein Mitbringsel überreichen will. Bei der Auswahl eines solchen Souvenirs sollte man aber genau hinschauen, denn nicht alles eignet sich dafür – und mitunter kann man sogar eine richtig böse Überraschung erleben.

So können beispielsweise Mitbringsel, die auf den ersten Blick unverfänglich wirken, zum Problem werden: Bestimmte Arten von Schnecken und Muscheln

sowie Korallen sind nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres aus dem Ursprungsland ausgeführt werden. Selbst Steine und Sandarten können sich als problematisch entpuppen, sofern sie aus einem Naturschutzgebiet stammen. Händler vor Ort machen sich diesbezüglich oft die Unsicherheit der Touristen zunutze und bieten angebliche Ausfuhrgenehmigungen gleich mit zum Kauf an – allerdings sind diese in der Regel das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen!

Es versteht sich zudem von selbst, dass man von Produkten aus Elfenbein, Schlangen- und Krokodilleder sowie Fellen und Federn exotischer Tiere die Finger lässt. Und zwar nicht nur den Tieren zuliebe, denn die Konsequenzen der versuchten Ausfuhr dieser Waren sind nicht nur finanzieller Art: Es droht auch eine Strafanzeige! Weitere Informationen bekommt man beim Zoll und bei Verbraucherverbänden.