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Geständnis kommt Täter zugute

Prozess Der 20-jährige Messerstecher am Neckartailfinger See soll eine Jugendstrafe von sechs Jahren bekommen.

Neckartailfingen. Die fünf Messerstiche eines 20-Jährigen gegen einen 19-Jährigen in Neckartailfingen waren nach Meinung der Staatsanwältin kein Mordversuch, sondern eine gefährliche Körperverletzung. Dafür forderte die Anklägerin vor dem Landgericht Tübingen gegen den 20-Jährigen eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.

Allerdings soll in den sechseinviertel Jahren Jugendstrafe noch eine frühere Strafe vom Schöffengericht Reutlingen wegen schweren Raubes mit einbezogen werden, weil sich die Tatzeiten überschnitten hatten. Dass der Angeklagte nun nicht mehr wegen versuchten Mordes zu verurteilen sei, begründete die Anklägerin damit, weil er nach den fünf Messerstichen gegen das am Ufer des Sees liegende Opfer nicht weiter gestochen hatte, obwohl er dazu die Gelegenheit gehabt hätte. Daher ist er rein juristisch gesehen - von der versuchten Tötung strafbefreiend zurückgetreten.

Geblieben ist allerdings die gefährliche Körperverletzung. Das Messer sei eine sehr gefährliche Waffe, sagte die Staatsanwältin. Und das Opfer habe großes Glück gehabt, bei diesen Verletzungen überlebt zu haben. Immerhin hatte der Angeklagte in Richtung Kopf, Schulter und den Bauch gezielt und an diesen Stellen auch getroffen. Der 19-Jährige leidet noch heute körperlich und psychisch an den Folgen der Stiche, hat große Narben am Körper, wie die Gerichtsmedizinerin in ihrem Gutachten feststellte.

Lehre in der Haft

In der Jugendhaftanstalt solle der Angeklagte eine Lehre machen, sagt die Anklägerin. Denn eine Berufsausbildung sei das Einzige, was ihn vor weiteren Gewalttaten verschont. Zugute hält sie ihm sein Geständnis. Hingegen betont der Verteidiger des Angeklagten, dass sechseinviertel Jahre Jugendhaft für den jungen Mann eine viel zu harte Strafe sei und beantragte in seinem Plädoyer eine Strafe von viereinhalb Jahren.

Das Urteil will die achte Große Jugendstrafkammer des Tübinger Landgerichts am kommenden Dienstag, 20. Juli, um 9 Uhr verkünden. Bernd Winckler