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Grillen ist kein Problem

Recht Mieter dürfen gemieteten Garten so nutzen, wie sie wollen.

Kirchheim. Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Sie können laut Deutschem Mieterbund Esslingen-Göppingen Liegestühle, Gartenmöbel oder Sonnenschirme aufstellen, ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen, Schaukeln aufstellen oder Sträucher pflanzen. Auch Grillen ist kein Problem. Aber gerade bei Mehrfamilienhäusern muss darauf geachtet werden, die Nachbarn nicht einzuräuchern, es ist Abstand zum Haus und den Mitbewohnern zu halten. Zumindest bei Einfamilienhäusern gilt der Garten immer als mitvermietet, wenn nicht anders vereinbart. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Garten nur dann mitvermietet, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist. Dürfen alle Mieter des Mehrfamilienhauses den Garten nutzen, müssen sie sich hinsichtlich der Nutzung absprechen.pm