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Grillen und Baden bleiben am Bürgersee vorerst verboten

Freizeit Das gute Wetter lockt die Leute wieder an die Seen in der Region. Doch was ist eigentlich erlaubt?

Geduld ist gefragt: Noch dürfen die Besucher am Kirchheimer Bürgersee nicht ins Wasser - egal ob jung oder alt. Foto: Jean-Luc J
Geduld ist gefragt: Noch dürfen die Besucher am Kirchheimer Bürgersee nicht ins Wasser - egal ob jung oder alt. Foto: Jean-Luc Jacques

Kirchheim. Die heiße Jahreszeit steht vor der Tür, die Temperaturen sind sommerlich und die Freibäder weiterhin geschlossen. Ein Ausflug an einen See liegt da nahe. Doch welche Regeln gelten am Bürger- Beutwang- und Aileswasensee? Wie bei so vielen Themen, die in Zusammenhang mit Corona stehen, sind auch die Regeln für einen Besuch am See von Ort zu Ort unterschiedlich.

Aufgrund unterschiedlicher Corona-Verstöße an Ostern war der Aileswasensee in Neckartailfingen beispielsweise noch bis gestern gesperrt. Erst ab heute sind Baden, Grillen und Sonnen dann wieder erlaubt - logischerweise unter Einhaltung der Abstandsregeln.

Alternativ bietet sich ein Ausflug zu den Bürgerseen in Kirchheim an. Die sind bereits seit vergangener Woche wieder geöffnet. Seitdem mussten Besuchergruppen bei Kontrollen immer wieder mal zur Einhaltung der Abstände ermahnt werden, sagt Robert Berndt, Pressesprecher bei der Kirchheimer Stadtverwaltung: „Insgesamt ist aber alles im Rahmen geblieben.“

Besucher müssen an den Bürgerseen aber weiterhin mit Einschränkungen leben. So sind die Grillstellen weiterhin gesperrt. „Das hat auch etwas mit dem Brandschutz zu tun“, klärt Berndt auf, „aber natürlich auch, weil Grillen viele Leute anzieht.“ Verstöße gegen das Grillverbot seien bisher keine gemeldet worden.

Auch das Baden in dem beliebten See bleibt untersagt. „Das Verbot wird dann aufgehoben, wenn der Betrieb im Kirchheimer Freibad wieder aufgenommen werden kann“, erläutert Berndt. Wann das sein wird, könne man derzeit nicht abschätzen: „Das Freibad öffnet unter der Bedingung, dass mindestens eine achtwöchige Saison garantiert werden kann.“

Auch wenn der Beutwangsee in Neckarhausen zum Baden ohnehin nicht geeignet ist, ist er als Ausflugsziel in den vergangenen Tagen dennoch sehr beliebt. „Hier war zuletzt sehr viel los“, sagt Sabine Weber-Henzler, eine der Inhaberinnen vom „Beutesee“-Kiosk und -Biergarten. Die Stadt Nürtingen hat die Liegeflächen rund ums Wasser wieder freigegeben. Ähnlich wie an den Bürgerseen sind aber auch hier die Feuerstellen gesperrt. Kontrollieren, wie viele Leute sich auf den Wiesen tummeln, kann Weber-Henzler von ihrem Laden aus nicht. „Ich hoffe einfach, dass die Leute vernünftig sind und sich an die Abstandsregeln halten.“

Die Polizei weist darauf hin, dass auch dort, wo keine Aufenthaltsverbote mehr bestehen, weiterhin die Corona-Verordnung gilt. Das bedeutet, wer nicht alleine unterwegs ist, darf nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt und Leuten aus einem weiteren Haushalt unterwegs sein. Dass mehrere Freunde unterwegs sind, die aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten kommen, bleibt verboten. Dies gilt im Übrigen auch für das gemeinsame Bier im Biergarten. Speisegaststätten gelten als öffentlicher Raum.

Auch die DLRG hat angekündigt, aufgrund der Pandemie vorerst keinen Wachdienst mehr an den Seen vor Ort zu leisten. Lediglich in Notfällen sei das Personal einsatzbereit.“Matthäus Klemke