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Grüner Pfeil sorgt für Irritationen

Zu dumm für den Pfeil? Diese provokante Frage stellt sich auch mir nach einem Beinahe-Auffahrunfall und mehrfachem Angehuptwerden vor einer Ampel mit Grünpfeilschild. Der von der DDR nach der Wende übernommene Grünpfeil ist seit 1. März 1994 Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung - allerdings nicht unbedingt eine Erfolgsgeschichte. In München wurden 27 bereits montierte Pfeile wieder abgeschraubt. Grund: Manche Autofahrer verwechseln ihn mit dem leuchtenden grünen Pfeil einer Ampel und gefährden Fußgänger und Radfahrer. Andere ignorieren ihn so lange, bis sie von erbosten Hintermännern um die Ecke gehupt werden. Strafbar macht sich in diesem Fall der Hupende, nicht der unnötig Wartende. Untersuchungen ergaben, dass 77 Prozent der Pkw-Lenker das Anhaltegebot missachteten.

Für alle, bei denen die Fahrschulzeit schon länger zurückliegt: Alle Fahrzeuge, übrigens auch Radfahrer, müssen bei „Rot“ vor der Haltelinie, bei schneebedeckter Fahrbahn vor der Ampel, zum Stillstand kommen. Es genügt also nicht, wenn ich in der Fahrzeugschlange irgendwo einmal gehalten habe. Nach dem vorgeschriebenen Anhalten an der richtigen Stelle ist ein nochmaliger Stopp beim Abbiegen nach rechts nur erforderlich, wenn dies durch vorfahrtberechtigten Verkehr notwendig wird.

Auch wenn es sich im Stadtgebiet Kirchheim bei Örtlichkeiten mit dem hier erwähnten Grünpfeilschild nicht um Unfallschwerpunkte handelt, ist doch richtiges Verhalten angebracht. So sieht es auch der Gesetzgeber und bestraft Fehlverhalten mit einem relativ hohen Bußgeld von 70 Euro plus einem Punkt in Flensburg.

Gerhard Ostertag, Bissingen