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Grundschutz

Um die Versorgung mit Löschwasser sicherzustellen, ist die Gemeinde verpflichtet, einen Grundschutz zu bieten. Vorgeschrieben ist, dass bei der Brandbekämpfung in einem Industriegebiet 96 Kubikmeter Löschwasser pro Stunde über zwei Stunden bei einem Mindestdruck von 1,5 Bar vorhanden sein muss. In einem Wohngebiet sind es 48 Kubikmeter Löschwassermenge, die geliefert werden müssen. Es darf ein Hydrant im Umkreis von 300 Metern benutzt werden.

Für abgelegene Gebäude kann über den Grundschutz hinaus objektbezogen ein erhöhter Schutzbedarf bestehen, welcher durch die Baurechtsbehörde vom Eigentümer gefordert werden kann.cw