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Gut gebrüllt

Zum Leserbrief „Die Mär vom guten Boden“ vom 11. September

Gut gebrüllt, Löwe! So ist der erste Eindruck bei der Lektüre des Leserbriefs von Herrn Straub. Sieht man genauer hin, dann reiht sich Herr Straub in die Argumentationsweise der Projektpartner und des Bundes der Selbständigen ein: Halbwahrheiten und ungedeckte Behauptungen. Weshalb dieses harte Urteil? Das Erneuerbare-­Energien-Gesetz (EEG) kennt sogenannte benachteiligte Gebiete. Das ist richtig. Sie könnten, so will es der Gesetzgeber, für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden. Vom Bau neuer Industriegebiete, die ungeheure Mengen Strom verbrauchen, ist in der zitierten Freiflächenöffnungsverordnung nicht die Rede. Hätte Herr Straub nicht nur im EEG gelesen, sondern auch in der EWR-Richtlinie (Europäischer Wirtschaftsraum), auf die das EEG verweist, dann hätte er gewusst, dass die benachteiligten Gebiete grundsätzlich auf Gemarkungsebene ausgewiesen werden. Das heißt: Im Durchschnitt sind die Dettinger Böden ertragsschwach. Aber wo immer ein Durchschnitt gebildet wird, gibt es auch Extremwerte. Der Extremwert im positiven Sinn ist der Hungerberg. Der Hungerberg ist die Kornkammer der Gemeinde! Wenn man sich also schon in einem benachteiligten Gebiet bewegt, dann sollte man doch die wenigen guten Böden besonders schützen.

Statt sich eine Argumentation aus gesetzgeberischen Versatzstücken zusammenzubasteln, hätte Herr Straub auch einen Blick in die Unterlagen der Regionalversammlung werfen können. Dort ist die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes dokumentiert: „Da es sich bei den durch den Vorhaltestandort betroffenen landwirtschaftlichen Flächen um überwiegend wertvolle Ackerflächen handelt, bestehen erhebliche agrarstrukturelle Bedenken . . .“

Michael Hahn, Vertrauensmann der Bürgerinitiative Hungerberg