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„Gutachter müssen neutral sein“

Hungerberg Professor Dr.  Christian Küpfer reagiert auf Aussagen des Ornithologen Dr. Wulf Gatter im Teckboten.

Dettingen. In einem Artikel hat Dr. Wulf Gatter Stellung zu Aussagen in einem Interview von Professor Dr. Christian Küpfer über den Hungerberg in Dettingen bezogen. Wulf Gatter ist Verfasser des Gutachtens „Ornithologische-ökologische Bedeutung des Raumes Wendlingen-Weilheim mit besonderer Berücksichtigung des Agrarlands östlich von Dettingen unter dem Gesichtspunkt des Baus der ICE-Trasse“ von 2009. Christian Küpfer, Leiter des Nürtinger Büros „StadtLandfluss“ für Landschaftsplanung, Gewässerrenaturierung und Kulturlandschaftsnutzung und Dekan an der Hochschule Nürtingen-Geislingen, stellt seine Sicht der Dinge dar.

„Die von Dr. Gatter angesprochenen Planungen sind bei Weitem noch nicht abgeschlossen, da das Bebauungsplanverfahren noch nicht eingeleitet wurde. Insofern stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage Dr. Gatter seine Kritik äußert“, so Christian Küpfer. Er legt Wert auf die Feststellung, dass Gutachter der Neutralität verpflichtet sind und nicht über die Bebauung des Areals entscheiden. „Wir müssen aber die landschaftliche Ausgangssituation darstellen und bewerten sowie Maßnahmen aufzeigen, die nötig wären, um die unmittelbaren Umweltfolgen eines Bauvorhabens zu kompensieren. Täten wir das nicht, würden wir unserer gesetzlich vorgegebenen Aufgabe nicht gerecht“, sagt er.

Blühflächen sind Teil des Ganzen

Das im Interview mit Christian Küpfer angesprochene Maßnahmenpaket beruhe ganz wesentlich auf dem aktuellen Landschaftsplan der Gemeinde. „Mir erschließt sich beim besten Willen nicht, wie dieses Vorgehen als Planungswirrwarr bezeichnet werden kann. Die von uns Gutachtern vorgeschlagenen und von Dr. Gatter kritisierten Blühflächen sind ein Teil des Ganzen und bei richtiger Planung und Ausführung durchaus in der Lage, neue Lebensräume zum Beispiel für die Feldlerche zu schaffen“, sagt Christian Küpfer. Dieser Ansatz sei in der Fachwelt anerkannt und werde in vielen Projekten auch erfolgreich umgesetzt. Zudem würden die Maßnahmen von der Naturschutzbehörde im Landratsamt geprüft. Sollten die Maßnahmen nicht deren Zustimmung finden, ergehe kein Baurecht.

„Wer von Hochjubeln der Dachbegrünung spricht, weiß nicht um die Leistungsfähigkeit moderner Dachbegrünungsformen: Diese sind sehr wohl in der Lage, große Mengen Niederschlagswasser zwischenzuspeichern und damit den Folgen von Starkregenereignissen sehr effizient entgegenzuwirken“, erklärt Christian Küpfer. Ein großer Teil des Gebietes ist aktuell ICE-Baustelle, der Rest besteht aus Ackerflächen. tb