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Hilfsfonds für Benachteiligte

Corona Anträge müssen im März bei der L-Bank eingereicht werden.

Region. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie hat die EU veranlasst, einen Krisenhilfsfonds für benachteiligte junge Menschen auf den Weg zu bringen. In Baden-Württemberg soll dieser „React-EU“ im laufenden und kommenden Jahr durch Projektgelder realisiert werden. Für die regionale Umsetzung im Landkreis Esslingen stehen einmalig 580 000 Euro zur Verfügung. Die Projektlaufzeit beginnt am 1. Juni dieses Jahres und endet spätestens am 31. Dezember 2022.

Wichtigste Zielgruppe für die regionale Förderung sind von Corona besonders betroffene Menschen, das heißt benachteiligte junge Menschen sowie arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose.Familien und Kinder in Sozialunterkünften, in der Erst- und Anschlussunterbringung inklusive Alleinerziehende, Elternteile, die getrennt von ihren Kindern wohnen, sowie junge Menschen in prekären Wohn- und Lebenslagen gehören zu den Zielbereichen.

Die Projektförderung hat das Ziel, durch bessere Ausbildung und Qualifizierung der Teilnehmenden die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Gefördert werden praxisnahe Projekte im Landkreis Esslingen. Die Maßnahmen sollen innovative und ergänzende Hilfen in Projektform sein. Anträge müssen bis spätestens 31. März bei der L-Bank eingereicht werden. Auskünfte erteilt die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Esslingen unter Telefon 07 11/3 90 24 25 44 oder per Mail an Keufer.Karin@lra-es.de.pm