Unzugeordnete Artikel

Hölderlinhaus: Sanierung kann starten

Umbau Das Regierungs­präsidium hat die Be­- schwerden der Nürtinger Gemeinderatsfraktion NT 14 abgewiesen.

Nürtingen. Bereits im Mai hatte das baden-württembergische Wirtschaftsministerium eine Fachaufsichtsbeschwerde des Vereins Hölderlin-Nürtingen gegen die Nichteinstufung des Hölderlinhauses als Denkmal zurückgewiesen. Nun hat auch das Regierungspräsidium eine Dienstaufsichtsbeschwerde der Gemeinderatsfraktion NT 14 mit deutlichen Worten abgeschmettert. Dem Umbau des Gebäudes steht damit nichts mehr im Wege.

NT 14 hatte Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Stuttgart gegen die Stadt Nürtingen eingelegt. Die Fraktion hatte in der beschlossenen Entkernung und Aufstockung einen Verstoß gegen die Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftragung und die Stadtbildsatzung gesehen. Zudem sahen NT 14 eine „Einflussnahme von Oberbürgermeister Otmar Heirich in der Bearbeitung der Mehrfachbeauftragung und die Verschleierung der tatsächlichen Kosten“.

Kein Denkmalschutz

Das alles sieht das Regierungspräsidium nun aber komplett anders. Zuerst einmal stellt die Behörde fest, dass das Hölderlinhaus in Nürtingen ein historisches Gebäude ist, das entgegen der Auffassung von NT 14 zu Recht nicht unter Denkmalschutz steht. Die Denkmalwürdigkeit sei von den Experten des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart mehrfach geprüft worden.

Auch die Beschwerde gegen die Stadtverwaltung Nürtingen ist unbegründet, betont das Regierungspräsidium. Die Stadtverwaltung sei als Eigentümerin der Hölderlinhauses weder selbst als Denkmalschutzbehörde zuständig noch war sie aus anderen Gründen verpflichtet, das Hölderlinhaus als Kulturdenkmal vorzuschlagen, hält man in Stuttgart fest. Auch hält die Rechtsaufsichtsbehörde die haushaltsrechtliche Rüge der Fraktion NT 14 gegen die Stadtverwaltung für unbegründet.Andreas Warausch