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Infos zur Verwendung von Leitungswasser

Dr. Albrecht Wiedenmann
Dr. Albrecht Wiedenmann

Betroffen von der Trinkwasser-Warnung sind Kirchheims südöstliche Stadtteile, also vor allem die Gebiete Rauner und Bohnau.

Das Abkochgebot gilt bis Freitag, 18 Uhr. Leitungswasser sollte sprudelnd aufgekocht und langsam mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.

Abgekocht werden muss das Wasser, wenn man es zum Zähneputzen, zur Nahrungszubereitung und zur Reinigung offener Wunden verwendet.

Unproblematisch ist es, mit Leitungswasser die Hände zu waschen, zu duschen und zu baden. Es sollte nicht in offene Wunden gelangen und nicht geschluckt werden. bil