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Jeder darf eine Petition einreichen

Zum Artikel „Schon reif für die Schule?“ vom 25. Februar

Die Südwestpresse schreibt, dass es 22 000 Unterschriften bedarf, um das Anliegen einer späteren Einschulung dem Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg vorlegen zu können. Dies ist schlicht und einfach falsch und führt immer wieder zu Missverständnissen.

In unserem demokratischen, freiheitlichen Bundesland Baden-Württemberg kann und darf „jedermann“ eine Petition an den Landtag richten. Es müssen also nicht aufwendig Unterschriften gesammelt und Online-Petitionen organisiert werden. Ein einziger Mensch, der sich von Behörden, Verwaltungen, Ämtern und anderen ungerecht behandelt fühlt, kann eine Petition einreichen, die dann vom Petitionsbüro des Landtages und der Ausschussvorsitzenden auf ihre Zulässigkeit geprüft wird. Danach wird die jeweilige Petition einem der 21 Mitglieder des Petitionsausschusses zur Bearbeitung als sogenannter Berichterstatter beziehungsweise Berichterstatterin übergeben.

Bei manchen Petitionen, zum Beispiel bei Aufenthaltsfragen beziehungsweise anstehenden Abschiebungen oder Bauvorhaben, geht es ja durchaus auch um die Einhaltung von Fristen.

Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Petenten keine Zeit für das Sammeln von Unterschriften verwenden müssen, sondern ihre Petition direkt an das Petitionsbüro des Landtages richten können.

Übrigens hängt der Erfolg einer Petition keineswegs von der Anzahl von Unterstützern ab, sondern von ihrer Zulässigkeit und Berechtigung. Es geht ja darum, zu prüfen, ob das Verwaltungshandeln Recht und Gesetz entspricht, und das kann ja schlechterdings nicht von der Menge von Unterstützern abhängen. Also liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, wenden Sie sich bei Bedarf ganz unbürokratisch an Ihren Petitionsausschuss.

Andreas Kenner, MdL und Mitglied im Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg