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Kein Widerspruch

Zum Leserbrief „Organspender würdigen“ vom 24. Januar

Dem Leserbrief muss ich in einem Punkt widersprechen. Selbstverständlich kann ich Organspender sein, wenn ich eine Patientenverfügung besitze. Meine Kolleginnen und ich beraten im Bürgertreff ehrenamtlich Personen, die Fragen zu vorsorgenden Papieren haben. Dabei verwenden wir die Papiere der Esslinger Initiative. In dieser Patientenverfügung steht: Für den Fall, dass ich einer Organspende zustimme, dürfen dafür notwendige ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in dieser Patientenverfügung ausgeschlossen habe. Also widersprechen sich Patientenverfügung und Organspende dann nicht.

Ingrid Grimm, Kirchheim