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Kinderrechte ins Grundgesetz?

Zum Artikel „Den Kleinsten Rechte geben“ vom 17. Februar

Der Artikel war überschrieben mit „Den Kleinsten Rechte geben“. Will sagen: Den „Großen“, sprich Eltern, Rechte nehmen. Worum geht es? Die Regierung plant, Kinderrechte, was immer sie als solche festlegen will, im Grundgesetz zu verankern. Wenn dann Eltern diese Rechte nach Meinung des Staates nicht gebührend beachten, kann er eingreifen.

Um den Schutz der Kinder geht es hier nicht. Dieser ist in bestehenden Gesetzen bereits geregelt, so auch im Grundgesetz, wo es in Artikel 1 heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar …“. Und Kinder sind auch Menschen. Warum also Kinderrechte ins Grundgesetz? Bereits vor Jahren sagte beispielsweise Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über unsere Kinder­betten erobern!“ Hier sind Kinder­rechte im Grundgesetz ein weiterer Meilenstein zu diesem Ziel.

Jürgen Rieker, Notzingen