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Klingeln kostet nichts

Zum Artikel „Radfahrer schlägt auf Fußgänger ein“ vom 4. Juni

Bei der Lektüre dieses Artikels fiel mir sofort ein ähnlicher Zwischenfall aus eigenem Erleben ein. Beim Spaziergang auf einem Feldweg (Wirtschaftsweg) wurde mein Begleiter von einem mit relativ hoher Geschwindigkeit von hinten kommenden Radfahrer an der Schulter gestreift. Glücklicherweise kam es zu keinem Sturz, weder bei dem Radfahrer noch bei meinem Begleiter. Statt einer Entschuldigung waren von dem sich eilig entfernenden Zweiradler nur noch einige Schimpfwörter zu hören.

Im Zusammenhang mit diesem Vorfall ergeben sich für mich einige Fragen zur Nutzung einer Fahrradklingel. Ist eine solche überhaupt Pflicht? Eindeutig ja. Sogar Rennräder, die durch eine Ausnahmegenehmigung nicht mal feste Lampen und Dynamo benötigen, müssen eine Klingel (helltönende Glocke) haben. Hupe, Sirene, Tröte oder sonst was sind nicht nur kein Ersatz, sondern verboten. Mehrere Klingeln sind lustigerweise aber erlaubt.

Jetzt zum Gebrauch einer solchen Klingel: Ein Weg ist freigegeben für Fußgänger und Radfahrer. Frage: Muss oder sollte sich ein von hinten kommender Radfahrer einem Fußgänger gegenüber bemerkbar machen? Meiner Erinnerung nach war es früher die Regel, dass geklingelt wurde, und die Fußgänger haben Platz gemacht. Solches „Vorsicht-Klingeln“ ist heute fast nur noch die Ausnahme. Viel öfter wird man als Fußgänger überrascht und erschreckt von oft mit hohem Tempo und wenig Abstand neben einem auftauchenden Zweiradler. Bleibt es dabei nicht beim „Schreck“ und es gibt Verletzte, wird die Schuldfrage fast ausschließlich und zu Recht dem Radler zugeschrieben. So viel an die Adresse dieser Verkehrsteilnehmer. Dazu noch eine Empfehlung: Besser schon von Weitem klingeln als „kurz vor knapp“.

Gerhard Ostertag, Bissingen