Unzugeordnete Artikel

Menschenrechte umgehen

Zum Artikel „Nach Hause holen“ vom 9. Mai

In den 90er-Jahren wurde auch in sogenannten „Entwicklungsländern“ die neoliberale Wirtschaft-und Sozialpolitik des Westens durchgesetzt. Rigide, sogenannte „Strukturanpassungsprogramme“, der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds(IWF) sorgten dafür, dass dort der Aufbau staatlicher Gesundheits- und Sozialsysteme verhindert (!) wurde oder ihr Abbau gefördert. In Pakistan wurde so die Arbeitsgesetzgebung und deren staatliche Überwachung abgebaut. Damit war der Weg frei für westliche Firmen, in sogenannten „Billiglohnländern“ massenweise produzieren zu können: Textilien, Chemie- und Elektronikprodukte sowie Autozulieferteile - unter Umgehung der umweltrechtlichen, arbeitsrechtlichen und menschenrechtlichen Standards, die bei uns gelten. Man lagert die Kosten und die negativen Folgen der Produktion (soziale Spaltung, Infrastrukturzerstörung, Umweltschäden, Menschenrechtsverletzungen und anderes) einfach aus in solche Länder, aber streicht den Gewinn ein. Das ist Externalisierung. Darauf beruht der Wettbewerbsvorteil des globalen Nordens, den nur er sich leisten kann, aber die anderen nicht.

Die jetzige Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag ein nationales Gesetz zum Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten versprochen. Am 10. März dieses Jahres wollten Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller darüber die Presse informieren. Der Termin wurde abgesagt. Am 16. März ließ der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft verlauten: „Es ist wichtig, wirtschaftsfeindliche Barrieren wie das Lieferkettengesetz nun von der politischen Agenda zu streichen . . .“

Martin Brost, Dettingen