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Mit dem Neuwagen zum Service

am. In den meisten Fällen laufen Service-Termine mit einem Neuwagen recht problemlos ab. Denn größere Reparaturen fallen erst mit dem Älterwerden eines Autos an - normalerweise. Dennoch sollten man die Service-Intervalle, die die Autohersteller vorschreiben, einhalten. Tut man das nicht, kann es sein, dass der Hersteller bei einem Schaden, der während der Garantiezeit auftritt, nicht zahlen muss. Die von den Herstellern eingeräumte Garantiezeit beträgt meist zwei oder drei Jahre. Ob man für den Service zu einer Vertragswerkstatt oder zu einer freien Werkstatt geht, ist jedem selbst überlassen.

Nach einem Urteil der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 dürfen Hersteller nicht mehr vorschreiben, dass der Kunde zur Vertragswerkstatt muss und er andernfalls die Garantieansprüche verlieren würde. Auch das Abstempeln des Service-Heftes durch eine freie Werkstatt ist erlaubt. Um dennoch auf Nummer sicher zu gehen, raten Experten beim Besuch einer freien Werkstatt, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die durchgeführten Arbeiten nach den Vorgaben des Autoherstellers durchgeführt wurden. Aber wie immer liegt der Teufel im Detail: Denn tritt noch während der Garantiezeit tatsächlich ein Schaden auf, muss eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Nachbesserungen im Rahmen der Garantie dürfen nur beim Verkäufer oder in einer Werkstatt derselben Fahrzeugmarke durchgeführt werden.