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Mutmaßliche Vergewaltigung am Aileswasensee

Prozess Ein Mann soll sich in seinem Auto an einer Freundin vergangen haben. Er bestreitet die Vorwürfe.

Neckartailfingen. In Nürtingen steht ein Mann aus Stuttgart vor Gericht, der sich im September vergangenen Jahres an einer Freundin vergriffen haben soll. Laut Anklage haben sich der Mann und sein mutmaßliches Opfer bereits 2017 in einem Sprachkurs kennengelernt und waren seitdem befreundet.

Am Tatabend sollen sie sich in Bad Cannstatt verabredet haben und dann im Auto des Angeklagten ziellos umhergefahren sein. Laut Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte schließlich zum Parkplatz am Aileswasensee gefahren, wo die beiden Marihuana geraucht haben.

Als der Angeklagte aufdringlich wurde, habe die Frau das Auto verlassen wollen. Das habe der 23-Jährige jedoch nicht zugelassen und sie gegen ihren Willen entkleidet und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Wegen der heftigen Gegenwehr habe er von seinem Opfer abgelassen. Nach der Tat soll er die Frau nach Hause gefahren haben.

Vor Gericht wollte sich der werdende Vater nicht zu den Vorwürfen äußern, ließ allerdings durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Demnach sei er sich keiner Schuld bewusst. Der Sex habe einvernehmlich stattgefunden, immerhin habe er mit der jungen Frau eine siebenmonatige Beziehung gehabt. Noch zwei Tage vor der mutmaßlichen Tat hätten die beiden bei seiner Tante in Aichtal miteinander geschlafen.

„Nur gute Freunde gewesen“

Das bestritt die 21-Jährige bei ihrer Aussage vehement. Sie sagte, sie seien gute Freunde gewesen, intimen Kontakt habe es aber nie gegeben. Zwar sei sie mit ihm bei seiner Tante gewesen, dort hätten sie aber nur einen Film geguckt.

Unter Tränen und sichtlich aufgeregt schilderte die junge Frau dem Gericht ihre Sicht der Geschehnisse. „Es ist unmöglich, dass er nicht wusste, dass ich das nicht will. Ich habe die ganze Zeit geweint“, so die Frau über die Situation im Auto. Seit der Tat leide sie unter Depressionen und befinde sich in Therapie. „Du hast mein Leben zerstört“, sagte sie der Anklagebank zugewandt.

Auch erklärte die Frau, wieso sie die Anzeige gegen den Mann zunächst wieder zurückziehen wollte: „Ich hatte Angst. Nachdem ich ihn angezeigt hatte, wurde ich von seiner Familie bedroht.“

Obwohl sich der Angeklagte eigentlich nicht zur Sache äußern wollte, meldete er sich während der Verhandlung immer mal wieder zu Wort: „Warum lügst du?“, rief er der 21-Jährigen etwa zu, nachdem diese ihre Aussage gemacht hatte.

Gegen die Behauptung des Angeklagten, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, sprechen nicht nur die Ergebnisse der gynäkologischen Untersuchung der Frau, bei der unter anderem Verletzungen an den Innenseiten der Schenkel festgestellt werden konnten.

Chat spricht gegen den Mann

Die Stuttgarterin legte dem Gericht außerdem einen Chatverlauf zwischen ihr und dem 23-Jährigen vor. Einen Tag nach den Geschehnissen am See gestand der Mann die Tat quasi über WhatsApp. Nachrichten wie „Ich konnte mich nicht halten“ und „Das Marihuana ist schuld an allem“ belasten den Angeklagten schwer.

„Diese Nachrichten sind natürlich ziemlich blöd für Ihren Mandaten“, sagte Richterin Sabine Lieberei zum Verteidiger des Angeklagten. Der stimmte zu, dass der Chat „nicht wirklich vorteilhaft“ sei, sagte aber, dass es sich um ein Missverständnis handelt: „Mein Mandant hat nicht wirklich verstanden, was ihm da in dem Chat vorgeworfen wird.“

Zu einem Urteil kam es am ersten Verhandlungstag nicht. Der Verteidiger des Angeklagten beantragte, die Tante seines Mandanten als Zeugin vorzuladen. Die könne bezeugen, dass es in ihrer Wohnung zu einvernehmlichem Sex zwischen Angeklagtem und mutmaßlichem Opfer kam.

Die junge Frau soll am nächsten Verhandlungstag aussagen, allerdings gab Richterin Sabine Lieberei dem Angeklagten und dessen Verteidiger bereits zu bedenken: „Es handelt sich nicht um eine unmittelbare Zeugin. Am Abend der Tat war sie nicht anwesend.“

Die Gerichtsverhandlung wird am Montag, 23. September, fortgesetzt.Matthäus Klemke