Unzugeordnete Artikel

Mutmaßlicher Haupttäter kommt frei

Justiz Das Urteil im Prozess um die Hammerattacke auf einen Nürtinger Wirt ist gefallen. Der Haupttäter bleibt unbekannt.

Nürtingen. Ein breites Grinsen setzte der junge Angeklagte auf, als die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg das Urteil verlas. Der mutmaßliche Haupttäter - zum Tatzeit­punkt 19 Jahre alt - war laut Anklageschrift derjenige, der bei dem Angriff auf einen Nürtinger Kneipenbesitzer im November vergangenen Jahres zwei Mal so fest auf den Schädel seines Opfers einschlug, dass der 29-Jährige fünf Tage auf der Intensivstation verbringen musste. Nun wurde der Angeklagte freigesprochen. Zu schwach seien die Indizien, die auf seine Täterschaft hindeuteten, so die Begründung.

Bei seinen Mitangeklagten war sich die Kammer allerdings sicher, dass sie bei der Attacke dabei waren. Beide müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden jungen Männer vor der Bar in der Nürtinger Altstadt versammelt hatten. Kurze Zeit später hätten drei Maskierte die Kneipe gestürmt und den Besitzer wie ein „Überfallkommando“ angegriffen, sagte die Richterin.

Gesamter Ablauf festgehalten

Während zwei Täter mögliche Fluchtwege versperrten, habe der dritte das Opfer mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen. Der gesamte Ablauf wurde von Überwachungskameras festgehalten. Einer der Angeklagten hatte eingeräumt, zum Trio zu gehören. Die Ermittler überführten den Mann anhand eines blauen Gipses am Arm, der auf den Überwachungsbändern zu erkennen war. Der heute 19-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der zweite Angeklagte schwieg zwar zu den Vorwürfen, allerdings war die Kammer überzeugt davon, dass er ebenfalls an dem Angriff beteiligt war. Er wurde unter anderem durch eine kahle Stelle am Kopf und seine Kleidung identifiziert. Aufgrund seines langen Vorstrafenregisters wurde der Kirchheimer zu vier Jahren und drei Monaten Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Männer befinden sich seit ihrer Festnahme Ende 2019 in U-Haft und bleiben somit weiterhin im Gefängnis. Die Identität des Hauptangreifers bleibt jedoch unbekannt. Auf den Videos erkenne man nur eine dunkel gekleidet Person, das Gesicht sei nicht zu sehen, so Rieberg: „Besondere Merkmale, wie bei den anderen Beiden, fehlen“, sagte die Richterin. Unklar blieb auch das Motiv. „Klar ist, dass der Hintergrund in Gruppierungsstreitigkeiten liegt“, so Riedberg. Alle drei Angeklagten sowie das Opfer gehörten dem Umfeld der 2019 gegründeten Esslinger Bande „Team Red“, einer Nachfolgegruppierung der kurdisch geprägten und seit 2013 verbotenen „Red Legion“ an.Matthäus Klemke