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Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?

Dass Schüler umverteilt werden müssen, kommt immer wieder vor. Vor allem in Städten, die mehrere Gymnasien haben. „Schülerlenkung“ oder „Klassenausgleichsmaßnahmen“ heißt das im Behördendeutsch. Die Schulen müssen sie über die Bühne bringen, das Regierungspräsidium begleitet sie dabei.

Für die Auswahl der Kinder gibt es klare Kriterien. Doch zuerst müssen alle Anmeldungen vorliegen, dass die Schule sehen kann, bei wem welches Kriterium greift und wie dann gewichtet wird. So darf das Plochinger Gymnasium keine Nachbarkommune pauschal ausgrenzen - was die Schule auch gar nicht will. Der Schulweg spielt aber sehr wohl eine große Rolle. Bei jeder Anmeldung wird auf den Einzelfall geschaut. Zu den Kriterien gehören besondere Bildungsangebote (Plochingen: G8/bilingualer Zug/Streichergruppe), Geschwisterkinder an der Schule, die Entfernung der Schule zum Wohnort und zudem die ÖPNV-Verbindungen.

Kann man taktisch wählen? Nein, sagt der Plochinger Schulleiter Heiko Schweigert. Denn je nachdem, wie sich die Anmeldungen am Ende verteilt haben werden, entscheidet sich auch die Klassenbildung. Die Schule darf auch nicht alle G8-Anmeldungen aussortieren und sich auf ihr Alleinstellungsmerkmal G9 konzentrieren. cb