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Nicht im Interesse der Bevölkerung

Wie am 28. März im SWR 1 ausgestrahlt, stellt sich der Minister des Landes Baden-Württemberg, Herr Lucha, gegen eine Weitergabe von Daten beziehungsweise Klarnamen infizierter Corona-Patienten an die Polizei des Landes Baden-Württemberg.

Es stellt sich mir dazu die Frage, ob ein solches Verhalten in diesen Zeiten akzeptabel ist.

Datenschutzrechtliche Vorgaben über das konkret gefährdete Leben und die Gesundheit von Personen und deren Familien zu stellen, welche ohne zur Verfügungstellung von Schutzkleidung an vorderster Front die Interessen der Bevölkerung und des Landes vertreten, ist aus meiner Sicht weder rechtlich noch moralisch angebracht noch im Interesse der Bevölkerung.

Dieter Pfutterer, Weilheim