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Nicht jede Verwertungsstelle darf alles annehmen

Zeitersparnis soll sie bringen, die West-Ost-Magistrale zwischen Paris und Budapest beziehungsweise Bratislava. Die Fahrzeit von jetzt 54 Minuten wird laut Planung zwischen Stuttgart und Ulm demnach auf 28 Minuten verkürzt.

Gesetze und ­Vorschriften bestimmen den Abtransport des Aushubmaterials. Eine lautet: Verwaltungsvorschrift des Umweltministerium für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV). Sobald Erde ausgebuddelt wird, gilt sie rechtlich als Abfall und muss als solcher behandelt werden. Der Aushub kommt deshalb zunächst auf die Halde. Regelmäßig werden Proben genommen und im Labor auf „kritische“ Inhaltsstoffe untersucht. Dazu zählen beispielsweise Sulfat, Blei oder Cadmium. Für jeden einzelnen Stoff gibt es Grenzwerte. Der jeweils Höchste bestimmt den infrage kommenden Standort, denn jeder Steinbruch hat seine genau festgelegten Grenzwerte.

Die Liste der Verwertungsstellen umfasst eine ganze Reihe Standorten - von Bruchsal bis ins westliche Bayern. Die Bahn geht davon aus, dass täglich etwa 70 Schwerlaster die Baustelle in Richtung Westen verlassen und etwa 170 in den Osten. Über die B 465 und damit auf die Alb fahren rund 180 Lkw.

Bei konkreten Problemen - verschmutzte Straße, versperrte Zufahrt zum Acker oder Lärm zu ungewohnter Zeit - können sich die Bürger bei der Bauüberwachung unter der Telefonnummer 01 63/8 50 85 44 melden. ih