Unzugeordnete Artikel

Oft besteht Anspruch auf Kinderzuschlag

Unterstützung Die finanzielle Hilfe kann das Familienbudget auch in Zeiten von gestiegenen Kosten erleichtern.

Foto: pr

Kreis. Wegen der gestiegenen Ener­giekosten wurde zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag (KiZ) abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 Euro monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie ausreicht. Je nachdem, wie hoch Einkommen oder Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag allerdings verringern. „In der aktuellen Situation kommt dem Kinderzuschlag eine noch stärkere Bedeutung zu. Leider kennen noch immer sehr viele Familien diese Leistung gar nicht und verzichten damit auf finanzielle Hilfen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, immer wieder auf den Kinderzuschlag hinzuweisen“, erklärt Frank Steidle, Leiter der Familienkasse Baden-Würt­temberg Ost.

Auch kleine Beträge sind wertvoll

Selbst wenn nur einen Euro KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald ein Kinderzuschlag bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Außerdem gibt es noch weitere Erleichterungen. Beispielsweise können die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten erstattet werden, das Schulmittagessen kann bezuschusst werden und es gibt noch eine kleine finanzielle Spritze für den persönlichen Schulbedarf.

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), appelliert daher: „Familien müssen jetzt reagieren! Und die Familienkasse der BA ist die richtige Anlaufstelle. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien. Die steigende Bedeutung des Kinderzuschlags ist uns in der momentanen Situation ein besonderes Anliegen – jede Familie soll den Kinderzuschlag kennen und ihn beantragen beziehungsweise klären, ob ein Anspruch besteht, damit sie finanzielle Hilfen nicht verschenken.“

Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“, ein Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung, als auch eine direkt online buchbare Video­beratung an, um den Zugang zu erleichtern. Seit Januar kann der Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden. Die Nutzung der eID ist optional – Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Weitere Informationen rund um Kinderzuschlagfinden Interessierte online unter www.kinderzuschlag.de. pm