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Professionelle Feuerwerker brauchen keine Erlaubnis

Privates Feuerwerk ist abgesehen von Silvester und dem 1. Januar grundsätzlich verboten. Laut Gesetz sind Ausnahmen möglich, über die das Ordnungsamt entscheiden muss. In Kirchheim sei die Praxis sehr restriktiv, sagt Pressesprecherin Jana Fiegenbaum: Privates Feuerwerk werde nicht genehmigt.

Pyrotechniker, professionelle Feuerwerker mit Sprengstofferlaubnis, wiederum dürfen ohne Erlaubnis der Stadt Feuerwerk abbrennen. Sie müssen es der Stadt nur anzeigen. In Kirchheim gibt es wegen des Fachwerks in der Innenstadt örtliche Einschränkungen. Dazu gibt es zeitliche Grenzen: In der Winterzeit muss das Feuerwerk um 22 Uhr beendet sein, in der Sommerzeit um 22.30 Uhr, mit Ausnahme der Monate Mai, Juni und Juli: Dann darf bis 23 Uhr geschossen werden.

Früher gab es beim Mitternachtsshopping und beim Haft- und Hokafeschd Feuerwerk. Seit ein paar Jahren wird darauf verzichtet. adö