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Raubrittergesetz hat Bestand

Zum Artikel „Betriebsrentner beklagen Abzocke“ vom 4.  Februar

„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken“, betont die Große Koalition. Wer fürs Alter vorsorge, dürfe nicht „der Gekniffene“ sein. Das Signal für die junge Generation sei, dass sich private Vorsorge lohne. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. 159 Euro Freibetrag ist blanker Hohn. Im Gegenteil werden Bürger durch den Paragrafen 229 um Milliarden auf das Übelste weiterhin ausgeraubt. Wer vorsorgt, wird geschröpft. Bürger fühlen sich abgezockt.

Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz - auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen. Über sieben Millionen Bürger entschlossen sich, eine eigenfinanzierte Direktversicherung abzuschließen. Jeder war bemüht, fürs Alter vorzusorgen. Dann brachte Rot/Grün das GKV-Modernisierungsgesetz 2004, „Raubrittergesetz“ (Paragraf 229), mit Unterstützung der CDU/CSU heraus, wobei rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum zweiten Mal Kranken- und Pflegeversicherung abkassiert wurde.

Die damalige rot-grüne Regierung plädierte vor 2004 fast täglich für die private Vorsorge, um Altersarmut zu vermeiden, um dann danach abzukassieren. Zukünftige Generationen können SPD/CDU/CSU/Grüne nicht mehr trauen, sie haben der Volkswirtschaft und den Menschen einen unermesslichen Schaden durch Verletzung von Vertragsschutz, Vertragstreue, Bestandsschutz und Verlässlichkeit zugefügt. Daher ist eine nachträgliche Änderung eines bestehenden Vertrages meines Erachtens ein Rechtsverstoß und legalisierter Diebstahl. Das ist Enteignung. SPD/CDU/CSU schaffen das Raubrittergesetz nicht ab! Ich bin Mitglied des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) mit inzwischen 4 000 Mitgliedern, wir kämpfen seit Jahren gegen dieses Unrecht. Für den DVG ist die Entscheidung der „Groko“ ein bitterer Schlag ins Gesicht. Wieder ein Fall, der Vertrauen in Politik, Staat und Gesetzgebung massiv erschüttert.

Rolf Gräter, Neckartenzlingen