Unzugeordnete Artikel

Rechtzeitig die Frauen aufklären

Zum Artikel „Paragraf ist aus der Zeit gefallen“ vom 26. Januar

Mit dieser Aussage der Gießener Ärztin Kristina Hänel zum Paragraf 219a war ein Interview im Teckboten überschrieben. Sie kämpfe für das Recht, „Frauen über einen Schwangerschaftsabbruch aufklären zu können.“ Vielleicht sollte man Frau Dr. Hänel erst mal über die Begriffe aufklären. Schwangerschaft kann nicht abgebrochen werden. Sie ist ein Zustand, wie etwa auch Kranksein. Dieser besteht so lange, bis die Ursache beseitigt ist, bis also das Kind geboren oder getötet wurde.

Weiter spricht Dr. Hänel vom werdenden Leben. Leben wird nicht, Leben entsteht mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Nach etwa drei Wochen schlägt das Herz. Der kleine Mensch bekommt jetzt Organe und Gliedmaßen. Die Bibel sagt, Gott bildet uns im Mutterleib. Wer hier eingreift, fällt dem Schöpfer in den Arm.

Die Behauptungen von Lebensschützern - Dr. Hänel nennt sie Abtreibungsgegner - würden völlig an der Realität vorbei gehen, so die Ärztin. Umgekehrt wird wohl ein Schuh draus. Mir scheint, dass hier oft mit verschleiernden Begriffen, beispielsweise bei der Beschreibung der Leibesfrucht, gearbeitet wird. Abgetrieben wird nämlich ein Kind, kein Zellklumpen. Beim manuellen Eingriff kann man im Ultraschall sehen, wie das Kind im Mutterleib versucht, den Werkzeugen auszuweichen, die ihm das Leben nehmen wollen.

„Zu mir in die Praxis kommen meist Frauen, die bereits Kinder haben“, berichtet Hänel. Wäre es da nicht richtig, Frauen, die ihre Familienplanung abgeschlossen haben, rechtzeitig über verlässliche medizinische Möglichkeiten aufzuklären, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“?

Jürgen Rieker, Notzingen