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Saftige Geldstrafen für Anlagebetrüger gefordert

Justiz Das Urteil gegen die Geschäftsführer eines ehemaligen Immobilienunternehmens wird für Montag erwartet.

Kirchheim. Der Betrugs- und Anlegerprozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen drei ehemalige Geschäftsführer eines Kirchheimer und Esslinger Verwaltungs- und Immobilien-Unternehmens geht in die Endrunde. Wegen Insolvenzverschleppung, Betrug, Bankrott und Gründungsschwindel hat gestern die Staatsanwältin Freiheitsstrafen zwischen 17 und 20 Monaten und Geldstrafen bis zu 10  500 Euro gegen das Trio beantragt.

Bereits 2009 soll die Geschäftsführerin, die als Hauptbuchhalterin tätig gewesen sei, es versäumt haben, die Bilanzen der Anlagegesellschaft rechtzeitig zu erstellen. Und der hauptangeklagte 42-Jährige soll verantwortlich sein für die fingierte Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, indem er bei der Abmeldung eines seiner Unternehmen wahrheitswidrig darlegte, das Gründungskapital sei vorhanden. Tatsächlich jedoch soll er die 25 000 Euro abgehoben und anderweitig verwendet haben.

Besonderen Schwerpunkt legte die Anklägerin auf die Betrügereien zum Nachteil mehrerer Geldanleger für einen angeblichen Fond mit dem Versprechen, bis zu sechs Prozent Gewinn zu erwirtschaften. Die dadurch eingenommenen Gelder in Höhe von 332 650 Euro seien zwar nicht in private Kanäle geflossen, sondern wurden für den laufenden Betrieb ausgegeben. Die Anleger hatten aber das Nachsehen. Milde ließ die Staatsanwältin walten, weil die Beklagten letztlich geständig waren.

Die als Buchhalterin tätig gewesene 50-jährige Frau soll wegen Verletzung ihrer Buchhaltungspflicht mit einer Geldstrafe von 1 200 Euro davonkommen. Der Hauptgeschäftsführer soll wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, vorsätzlichen Bankrotts, Gründungsschwindel und vorsätzlichem Betrug in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten belegt werden, ausgesetzt zur Bewährung und mit der Auflage, 100 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten und eine Geldstrafe in Höhe von 10 500 Euro zu bezahlen. Für seinen ehemaligen Co-Geschäftsführer forderte die Anklägerin eine zur Bewährung auszusetzende Strafe von einem Jahr und fünf Monaten, 100 gemeinnützige Arbeitsstunden und eine Geldstrafe in Höhe von 2 000 Euro. Bernd Winckler