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Schadensregulierung bei Unfällen im Ausland

Urlaub, Tagesausflug, Geschäftsreise - wer mit dem Auto oder dem Motorrad ins Ausland fährt, sollte sich vorab informieren, was zu tun ist, wenn es kracht. Hat sich der Unfall in einem EU-Mitgliedsstaat ereignet, sollte man sich laut dem Auto Club Europa (ACE) schnell entscheiden, ob man entweder sofort eine örtliche Anwaltskanzlei mit den notwendigen Maßnahmen beauftragt, oder ob man sich in Deutschland an den sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung wendet.

Entscheidet man sich für erste Variante, sind dem ACE zufolge die Auslandsabteilungen der Rechtsschutzversicherungen bei der Suche nach einem deutschsprachigen Juristen behilflich. Die Vertreter der örtlichen Kanzlei kennen überdies das maßgebende Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist, sie kommen problemlos an die polizeilichen Ermittlungsakten und können die Chancen eines Prozesses besser beurteilen, wie der ACE zu bedenken gibt. dh