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Schieflage korrigieren

Zur Berichterstattung über die Gedankenspiele von Kevin Kühnert

Wenn der Begriff „Enteignung“ fällt, wittern die einen Morgenluft und die anderen den Weltuntergang. Doch um was geht es im Kern?

Wir haben im Grundgesetz zwei wichtige und richtige Grundsätze zum Eigentum. Erstens: Das Eigentum wird durch den Staat - also uns - geschützt. Zweitens: Das Eigentum verpflichtet aber auch gegenüber der Allgemeinheit - auch uns. In den letzten 50 Jahren gab es einen Trend eindeutig zugunsten des Schutzes. Hier ist etwas in die Schieflage geraten und dies gilt es zu korrigieren.

Der Artikel war noch nicht ausgeliefert, da gab es einen Aufschrei. Wie wäre es wohl gewesen, wenn jemand die Pflichten des Eigentums hätte abkündigen wollen?

Welches die richtigen Mittel sind, dies sollte Inhalt der Diskussionen sein, und da sind Vorschläge, so abstrus sie vielleicht auf den ersten Blick sein mögen, willkommen. Welche dann die besten Ideen sind, wird eine spannende Diskussion, aber was uns ganz sicher nicht weiterhilft, sind Denkverbote oder die verbalen Keulen und Nebelkerzen des Klassenkampfes.

Am Ende der Diskussion erwarte ich mir dann Sanktionsmöglichkeiten gegen die Verletzung beider Grundsätze. Welche Sanktionen es dann werden, können wir sehen, aber es sollte sie geben und sie sollten greifen.

Rolf Endermann, Kirchheim