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Selbstbestimmtes Sterben

Zum Leserbrief „Du sollst nicht töten“ vom 12. Mai

Entgegen dem Empfinden von Herrn Rieker habe ich mit Erleichterung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben reagiert. Bei dieser Beihilfe zum Suizid geht es nicht darum, einem „lebensmüden“ Menschen einen Schubs von der Brücke zu geben. Der Vergleich hinkt tatsächlich. Es soll Menschen im Endstadium schwerer Erkrankungen weiteres Leid ersparen und ihnen das Recht auf einen selbstbestimmten Tod geben. Bei dieser Suizidassistenz werden dem Sterbewilligen tödlich wirkende Medikamente überlassen, die er selbst einnehmen muss. Diese Form der Sterbehilfe ist deutlich zu unterscheiden von der verbotenen Tötung, bei der ein Mittel verabreicht wird.

Wer auf einer Palliativstation war oder Sterbende begleitet hat, weiß, dass im Endstadium schwerer Erkrankungen oft starke Schmerzen, Unruhe, Atemnot und Ängste bestehen. Dies kann meist nur durch schmerzlindernde und bewusstseinstrübende Medikamente behandelt werden, die in hohen Dosen die Lebensdauer verkürzen können. Dies bezeichnet die indirekte Sterbehilfe. Die Beihilfe zum selbstbestimmten Sterben ist hier eine Ergänzung und meines Erachtens längst überfällig.

Jeden Tag werden bei uns Tiere durch Sterbehilfe von ihrem Leiden erlöst. Unsere Haustiere sollen nicht leiden müssen. Ein Mensch hingegen hat seine Qualen bis zum letzten Herzschlag auszuhalten . . .

Ja, auch ich achte die Gebote Gottes und er hat Anfang und Ende zu bestimmen. Aber es gibt auch den Artikel 1 des Grundgesetzes. Wenn ein Sterbenskranker sein Leben nicht mehr für menschenwürdig hält, soll er auch das Recht haben, es beenden zu dürfen.

Monika Sowada, Notzingen