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So funktioniert die Briefwahl

Berechtigung: Sie ist immer und für jeden Wahlberechtigten möglich, es müssen keine besonderen Gründe vorliegen.

Vorgehen: Beantragt wird die Briefwahl bei er Gemeinde, in der man gemeldet ist - persönlich, per E-Mail oder bei vielen Gemeinden über deren Internetseite. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den man ausgefüllt zurücksenden kann. Häufig gibt es dort auch persönliche QR-Codes zur Beantragung per Handy. Die Gemeinde schickt dann per Post einen Wahlschein und einen Stimmzettel.

Fristen: Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens bis Freitag, 24. September, 18 Uhr. Dann muss man die Unterlagen aber persönlich abholen. Beantragen kann man die Briefwahl auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung.

Ablauf: Das Kreuz sollte man „persönlich“ und „unbeobachtet“ machen. Anschließend steckt man den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und klebt ihn zu. Danach die eidesstattliche Erklärung auf dem beigefügten Wahlschein unterschreiben und zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post werfen oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 26. September, bis 18 Uhr vorliegen. Innerhalb Deutschlands kann er mit der Deutschen Post unfrankiert versendet werden. Aus dem Ausland müssen Wählerinnen und Wähler das Porto selbst zahlen.zap