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So funktioniert die Sozialbauverpflichtung

Wohngeschossfläche heißt das Zauberwort der Kirchheimer Sozialbauverpflichtung: Wird auf einem Gelände neues Planungsrecht geschaffen, indem beispielsweise ein Gewerbegebiet zum Mischgebiet oder ein Mischgebiet zum Wohngebiet wird, geht es um die Frage, wie viel zusätzlich an Wohngeschossfläche entsteht. Sind es mehr als 30 Prozent, greift die Sozialbauverpflichtung.

30 Prozent der neuen Wohnungen müssen dann für mindestens 25 Jahre preisgünstig vermietet werden, nach den Bestimmungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes. Das gilt aber nur für konkrete Projekte im Geschosswohnungsbau - und auch nur dann, wenn eine Bagatellgrenze von 250 Quadratmetern überschritten ist. Die Investoren erhalten dafür Landeszuschüsse.

Im Steingau-Quartier gilt die Konzeptvergabe. Hier wird die Sozialbauverpflichtung nicht angewandt, weil die sozialen Kriterien eines Konzepts ohnehin in die Bewertung einfließen.

Die Stadtverwaltung rechnet derzeit mit 680 neuen Wohnungen in den kommenden Jahren - ohne Steingau. Davon würden 200 Wohnungen unter die Sozialbaurichtlinie fallen.vol