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Stadt lehnt Verantwortung ab

Zum Artikel „20 Millionen braucht es auf jeden Fall“ vom 26. April

Es ist sehr zu loben, dass sich Gemeinderat und Stadtverwaltung der besonderen Verantwortung für ihre Mitarbeiter bewusst sind und für angemessene Arbeitsplätze sorgen wollen.

Bedauerlich ist es dagegen, dass sich die Stadt im Zuge der Neukonzeption der Unterbringung der Arbeitsplätze ihrer Verpflichtungen als Eigentümerin des nach dem Stadtbrand um 1700 erbauten, heute denkmalgeschützten Gebäudes Kornstraße 4 durch den baldestmöglichen Verkauf entledigen will.

Weil Eigentum verpflichtet und der Stadt bewusst ist, dass Eigentum in öffentlicher Hand, also auch in ihrer, nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung einer finanziell um 20 bis 25 Prozent gesteigerten Zumutbarkeit der Denkmalerhaltung unterfällt, befreit sich die Stadt, wo sie kann, von dieser Verpflichtung.

Nach der Verkaufsentscheidung für das stadteigene Wachthaus-Grundstück, das noch vor Kurzem durch den Funktionsanbau im krassen Widerspruch zur Satzung zur Gesamtanlage nach Paragraf 19 Denkmalschutzgesetz verschandelt wurde, ist nun der angestrebte Verkauf der Kornstraße 4 der nächste Fall, in dem sich die Stadt von ihren Denkmalschutz-Verpflichtungen befreien will.

Es ist daher sehr zu wünschen, wenn die Stadt ihre am objektiven Verkehrswert ausgerichtete Kaufpreisforderung für die Kornstraße 4 angemessen reduzieren würde, um den privaten Käufer dauerhaft verbindlich verpflichten zu können, die prozentual gesteigerte Erhaltungszumutbarkeit der öffentlichen Hand für dieses Gebäude künftig zu tragen. Das käme dem Erhalt des Denkmals Kornstraße 4 und der denkmalgeschützten Innenstadt-Gesamtanlage sehr zugute.

Ekkehard Reichelt, Kirchheim