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Straffälliger Asylbewerber bleibt vorerst

Recht Weil seine Herkunft unklar ist, kann ein Mann aus Neckartailfingen nicht abgeschoben werden. Er hatte eine Frau angegriffen.

Neckartailfingen. Im August hatte die Meldung über die Einsetzung einer Security im Rathaus von Neckartailfingen für Aufsehen gesorgt - auch über die Grenzen der Gemeinde hinaus. Die Sicherheitsleute sollten die Rathaus-Mitarbeiter vor möglichen Angriffen durch einen Asylbewerber schützen. Mittlerweile wurde der Sicherheitsdienst wieder abgezogen. Der Asylbewerber, der im vergangenen Jahr eine Rathausmitarbeiterin mit einer Stichflamme angegriffen hatte und nach einer Gefängnisstrafe wieder in der Gemeinde wohnt, ist nicht wieder auffällig geworden.

Gemeinderat Sebastian Kurz hatte in einem Schreiben an den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl gefordert, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Straftaten durch den einschlägig bei der Polizei bekannten Geflüchteten möglichst zu vermeiden“. Außerdem solle eine Abschiebung des Mannes geprüft und auch durchgesetzt werden. Jetzt bekam Kurz im Auftrag von Innenminister Strobl Antwort vom Staatssekretär im Innenministerium, Wilfried Klenk (CDU). In dem Schreiben teilt Klenk mit, dass der Asylbewerber 2016 in Deutschland eingereist war und unter dem Vorwand, syrischer Staatsbürger zu sein, einen Asylantrag gestellt hat. Dieser Antrag sei bereits abgelehnt worden. Unter anderem habe das BAMF die Ablehnung mit erheblichen Zweifeln an der Staatsangehörigkeit des Betroffenen begründet. Daher ist der straffällig gewordene Asylbewerber seit Ende Oktober 2016 zur Ausreise aus dem Bundesland verpflichtet.

Polizei hat ihn „im Blick“

Da der Mann allerdings keine Papiere hat und seine wirkliche Herkunft nicht bestimmt werden kann, sei eine Abschiebung nicht möglich: „Da aus der ungeklärten Staatsangehörigkeit und den fehlenden Reisedokumenten ein Abschiebungshindernis resultiert, sind Maßnahmen zur zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung derzeit nicht möglich“, schreibt Klenk.

Die Sorge um die Sicherheit und Ordnung in Neckartailfingen nehme man sehr ernst, schreibt Klenk weiter. Das zuständige Polizeipräsidium habe den „betroffenen Ausländer im Blick“. Zudem werden die Rathaus-Mitarbeiter von der Polizei darüber beraten, wie sie sich selbst schützen können. Aufgrund der bisherigen Straftaten, die er begangen hat, werde derzeit auch eine Ausweisung durch das Regierungspräsidium Stuttgart geprüft. „Festzustellen ist, dass der Betroffene nach seiner Haftentlassung bislang nicht mehr wegen vergleichbarer Vorkommnisse polizeilich in Erscheinung getreten ist“, so Klenk weiter.Matthäus Klemke