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Strahlung: So smart?

Wer macht sich die Mühe, Bedienungsanleitungen zu lesen? Da steht zum Beispiel etwas über den einzuhaltenden Sicherheitsabstand bei der Nutzung von Smartphones oder Laptops: Keineswegs das Smartphone an den Kopf pressen. Ein Laptop ist nicht direkt auf dem Körper zu nutzen.

In der Anleitung für ihren aktuellen WLAN-Router „Speedport Smart“ schreibt die Telekom: „Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und empfangen Funksignale beispielsweise für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten.“ Das betrifft dann auch die Wohnungen der Nachbarn. Damit erfolgt auch hier eine gewisse Absicherung bezüglich möglicher gesundheitlicher Schadensersatzforderungen. Bezüglich Mobilfunkrisiken ist die Wirtschaft aber eh nicht versichert, da wie bei Kernenergie kein Rückversicherer Schutz anbietet.

Funk unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte, die für Mobilfunksendeanlagen (Masten) gelten, kann sogar Bäume, Pflanzen und Insekten massiv schädigen. Gesetzliche Grenzwerte für WLAN-Router oder Smartphones gibt es nicht; lediglich Empfehlungen. Es läuft ein gigantischer Versuch mit Mensch und Umwelt. WLAN an Schulen? Kinder sind besonders gefährdet, je jünger, desto mehr. Wie heißt es: „… vermeiden … in … Nähe von … Kinder- und Aufenthaltsräumen…“. Wo den WLAN-Router anbringen?

Der Tübinger Umweltmediziner Dr. Harald Banzhaf wurde kürzlich zum Thema Smartphone interviewt. Das Video mit dem Titel „Der heimliche Krankmacher“ ist im Internet zu finden.

Besagter WLAN-Router ist übrigens, wie heute Standard, ein Doppel-Router: In den vermeintlich eigenen WLAN-Router ist ein im Auslieferungszustand ebenfalls dauernd strahlender öffentlicher Router integriert.

Dr. Niels Böhling, Kirchheim