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System Justizräte einführen

Zum Artikel „EU-Haftbefehl: Staatsanwälte nicht unabhängig“ vom 28. Mai und den Leserbriefen „Ironie und Ernsthaftigkeit“ vom 13. Juli und „Absaufen lassen“ vom 19. Juli

Die beiden Leserbriefschreiber interessiert, warum ich die deutsche Justiz, im Gegensatz zur italienischen, für abhängig halte. Am 28. Mai war im Teckboten zu lesen, dass deutsche Staatsanwälte nach einem Urteil des EuGH keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Grund ist, dass in Deutschland Weisungen durch ein Justizministerium an Staatsanwälte nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Im Gegenteil, möchte ich anmerken, es ist sogar gesetzlich geregelt, dass der Justizminister Staatsanwaltschaften weisungsbefugt ist. Der Europarat hat Deutschland bereits am 30. September 2009 aufgefordert, ein System der Justizräte - wie zum Beispiel der Consiglio Superiore della Magistratura in Italien - einzuführen. Außerdem solle Deutschland die Weisungsbefugnis des Justizministeriums an Staatsanwaltschaften abschaffen. Vielleicht gibt es doch nicht so viele Gründe, sich anderen Ländern überlegen zu fühlen, wenn viele in Deutschland noch nicht einmal die Lehren aus dem Faschismus verstanden haben. Gewaltenteilung ist für mich weiterhin die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie.

Ob diese Gewaltenteilung angesichts der von mir präsentierten Fakten gegeben ist, würde ich doch stark bezweifeln.

Stefan Kromer, Kirchheim