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Tennisbund scheitert auch mit zweitem Eilantrag

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Mannheim. Der Württembergische Tennis-Bund (WTB) ist auch mit einem zweiten Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gescheitert. Angestrebt worden war die Nutzung aller Tennisplätze im Innern einer Räumlichkeit. „Der neueste Beschluss des VGH Mannheim ist unanfechtbar, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich“, schreibt der WTB auf seiner Internetseite. Wie vor einigen Wochen sei die Begründung des VGH „auch diesmal unbefriedigend, da die individuellen Gegebenheiten der Sportart Tennis erneut nicht berücksichtigt wurden.“ nz