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Todesursache ist weiter unklar

Prozess Im Verfahren gegen die Kirchheimerin, die möglicherweise ihren Vater getötet hat, bleiben Fragen offen.

Kirchheim. Am zweiten Verhandlungstag gegen die 51-Jährige vor dem Stuttgarter Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge versuchten die Juristen herauszufinden, ob der Vater der Beschuldigten an den Schlägen seiner Tochter verstarb oder an einem Sturz erst vier Stunden später.

Die Todesursache zu ermitteln war bereits vor zwei Jahren, als das Drama in der Kirchheimer Wohnung der Angeklagten geschah, auch für die Gerichtsmediziner nicht einfach. Nachdem die Angeklagte damals ausgesagt hatte, dass sie am späten Abend im Streit den 88-jährigen Vater mit einer gefüllten Sprudelflasche drei Mal auf den Kopf geschlagen habe, ging die Anklage zunächst davon aus, dass diese Schläge für den 88-jährigen Vater tödlich waren, zumal er später am Boden liegend tot aufgefunden worden ist.

Doch das muss nicht unbedingt stimmen, hörten jetzt die Richter der Stuttgarter Schwurgerichtskammer aus dem Munde eines Gerichtsmediziners. Dass der 88-Jährige in der Kirchheimer Wohnung damals gestürzt war und später dessen Tod eintrat, ist unbestritten. Doch ob die Schläge der Tochter dafür ursächlich waren, war für den Sachverständigen schwer einzuschätzen. Klar für ihn sei indessen, dass das Opfer aufgrund von Gewalteinwirkung verstorben ist.

Gehirnblutung durch Schläge

Fraglich sei jedoch, ob die Aussagen der Angeklagten stimmen könnten, dass nämlich ihr Vater nach den drei Kopfschlägen noch lebte, in der Wohnung herumlief, später gegen sechs Uhr morgens sogar alleine zur Toilette ging, dann schließlich gegen 10 Uhr vor seinem Bett den letzten Atemzug machte. Die Frage an den Gerichtsmediziner war demnach deutlich: „Kann jemand erst Stunden später an diesen Kopfschlägen umfallen und sterben?“ Der Mann habe durch die Schläge eine Gehirnblutung erlitten. Allein so eine Verletzung sei lebensbedrohend wussten die Richter diese Aussage einzuschätzen

Ob der 88-Jährige aber allein daran verstorben war, konnte der Gutachter nicht sagen. Die Einblutungen habe er genau an der Stirn festgestellt. Es sei zwar möglich, dass ein Mensch erst Stunden nach einer solchen Gewalteinwirkung zu Tode kommt, doch in diesem Fall sei dies nicht eindeutig klärbar.

Ob es angesichts dieser Unklarheit bei der Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge für die angeklagte Tochter bleibt, ist noch offen. Zuerst muss das Gericht noch einen psychiatrischen Gutachter zum Zustand der Angeklagten in der Tatnacht vernehmen, vor allem zu deren Alkoholspiegel. Am Montag nächster Woche soll das Urteil gegen die 51-jährige Tochter gesprochen werden. Bernd Winckler