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Unsozial und ungerecht

Als im Rentenbescheid meiner Frau 2014 ein Rentenpunkt für Erziehungszeiten auftauchte, waren wir erstaunt. Hatte uns doch soeben erst die CDU mit großem Tamtam für vor 1992 geborene Kinder einen zweiten Rentenpunkt versprochen. Unser sofortiger Widerspruch wurde jetzt ablehnend beantwortet - kurzum - sie übte während der Erziehungszeit eine Tätigkeit aus. Als unmittelbare Nachkriegskinder und blutjunge Familie hatten wir andere Sorgen, als sich mit Rentenpunkten zu beschäftigen. Die Voraussetzungen zur vollen Punktzahl konnten nur erreicht werden, wer die Arbeitsstelle kündigte und ein Jahr Erziehungszeit zu Hause verbrachte. Nein, zwei Jahre, man hätte damals wissen müssen, dass 44 Jahre später ein Jahr Erziehungszeit hinzukommt. Es galt schon damals wie heute: Wer aufgrund der Lebenssituation beide Elternteile zum Lebensunterhalt benötigt und frühzeitig nach der Geburt wieder die Arbeit aufnimmt, wird mit Kürzung der Rentenpunkte für Erziehungszeiten bestraft. Obwohl in dieser Zeit Steuern und Sozialabgaben geleistet werden, man Ausgaben für die Aufsicht des Kindes während der Arbeitszeit hat, eine Doppelbelastung durch Beruf und Kindererziehung auf sich nimmt. Von entgangenen Freuden, die einem beim Heranwachsen der Kindes unwiederbringlich entgehen, ganz zu schweigen.

Dagegen erhält die Frau, die finanziell abgesichert ist und ihre Erziehungszeit zu Hause verbringt, die volle Punktzahl. Eine Logik, die für mich nicht nachvollziehbar ist.

41 Prozent der Mütter sind zurzeit im Südwesten mit ein bis unter zwei Jahre alten Kindern wieder berufstätig. Alles Kandidatinnen, die bei Rentenbeginn ihre vollen drei Erziehungspunkte suchen.

Solche Gesetze verabschiedet der Bundestag. Herr Hennrich, MdB, von der CDU hält das jetzige Gesetz für richtig. Hauptsächlich Familien, beziehungsweise Mütter, die im unteren Rentenpunktebereich liegen und zur frühzeitigen Berufsaufnahme gezwungen sind, werden benachteiligt.

Ernst Werner, Kirchheim