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Unterlagen aufbewahren

Wohnen Nach dem Auszug sollten Mieter Vertrag und Abrechnungen behalten.

Kreis. Auch nach dem Auszug aus der Wohnung sollten Mieter den alten Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel für die Mietkaution, nicht gleich wegwerfen. Zwar gibt es nach Informationen des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall.

Denn Ansprüche aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel auf Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen, verjähren erst nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer Mitte 2020 auszieht, kann theoretisch bis Ende 2023 mit Vermieterforderungen konfrontiert werden. Dagegen verjähren Vermieteransprüche wegen unterlassener Renovierungsarbeiten oder Reparaturen nach sechs Monaten. Sicherheitshalber sollte man aber abwarten, bis der Vermieter die Mietkaution zurückgezahlt hat, so der Mieterbund.pm