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Urteil lautet: verletzt, aber nicht getötet

Gericht Der Prozess gegen eine Kirchheimerin, die ihren Vater geschlagen hatte, endet mit einer Bewährungsstrafe.

Kirchheim. Die Todesursache des 88-jährigen Vaters einer 51-jährigen Kirchheimerin ist vom Stuttgarter Landgericht insoweit geklärt worden, als dass die Tochter ihn nicht mit Schlägen auf den Kopf getötet hat. Die Frau wurde deshalb nicht mehr wegen Körperverletzung mit Todesfolge, sondern ausschließlich wegen Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Gestorben ist der Vater der Angeklagten nicht an den Schlägen, die sie ihm in der Nacht zum 9. August vor zwei Jahren in der gemeinsamen Kirchheimer Wohnung beibrachte. Vielmehr trat der Tod des betagten Mannes erst mehrere Stunden später ein, als er in der Wohnung stolperte und direkt vor seinem Bett zu Boden fiel und sich dabei am Kopf schwer verletzte. Die Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts musste nunmehr im Urteil davon ausgehen, dass die Schläge mit der Sprudelflasche nicht den Tod verursachten.

Dazu hatten die Richter zwei medizinische Sachverständige gehört. Dabei stellte sich heraus, dass der 88-jährige Vater nach den Schlägen noch stundenlang lebte, sogar selbständig zur Toilette ging. Die schweren Kopfverletzungen, die ein Notarzt am nächsten Tag gegen elf Uhr bei der Leiche feststellte, habe er sich wohl durch den Sturz hinzugezogen, so das Resümee der Gutachter.

Dies entlastete jetzt die Tochter. Sie habe ihren Vater zwar mit den Schlägen der Flasche verletzt, aber nicht getötet, so die richterlichen Feststellung. Laut Urteil war es somit eine gefährliche Körperverletzung, für die die Stuttgarter Schwurgerichtskammer ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen die 51-jährige Tochter verhängte. Bernd Winckler