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Verbesserungen ab dem kommenden Jahr

Der Bundestag hat im Juni einem Gesetzesentwurf zur Verbesserungen in der Pflege zugestimmt. Das Gesetz tritt Anfang 2022 in Kraft. Dabei geht es unter anderem um mehr Geld für Sachleistungen in der ambulanten Pflege, eine Erhöhung der Leistungsbeträge in der Kurzzeitpflege und den Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Außerdem muss Personal in Pflegeeinrichtungen ab 2022 nach Tarif bezahlt werden.

Kritiker der Beschlüsse sprechen von einem „Reförmchen“, weil sich die Politik über grundlegende Änderungen nicht einigen konnte. Statt der geplanten Deckelung des Eigenanteils in der stationären Pflege bei 700 Euro monatlich gibt es nur gestaffelte Zuschläge. Die Übernahme von 40 Prozent der Sachleistungen in der 24-Stunden-Betreuung zuhause wurde ebenfalls wieder gestrichen. bk