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Vereine können Soforthilfe nächstes Jahr weiterhin abrufen

Stuttgart. Die baden-württembergische Regierung hat den Rettungsschirm für Sportvereine und -verbände bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die von den rund 11,6 Millionen Euro bisher noch nicht verausgabten Fördermittel der Soforthilfe stehen somit weiterhin zur Verfügung. Die Verlängerung der Förderung der über 11 300 Sportvereine trägt den nachlaufenden Herausforderungen der Pandemie Rechnung. Die Soforthilfe-Anträge können weiter wie gewohnt direkt bei den Sportbünden gestellt werden.

Die coronabedingte „Soforthilfe“ ist seit Mitte des Jahres für Sportfachverbände und Sportvereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Existenznotlagen geraten sind, laut Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) unbürokratisch abrufbar. „Sicherlich sind die bestehenden Einschränkungen für die gesamte Gesellschaft und Sportlandschaft aktuell schwierig“, sagt Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des LSVBW. „Dass das Land allerdings weiterhin zu seinem Wort steht und seine Aussagen vom Frühjahr, den Sport nicht im Regen stehen zu lassen, bestätigt, lässt mich positiv gestimmt auf das blicken, was vor uns liegt.“ pm