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Vereine müssen Regeln umsetzen

Coronaverordnung Für den Sport im Freien ist kein 3G-Nachweis nötig, die Nutzung von Kabinen ist noch unklar.

Kreis. Die am vergangenen Montag in Kraft getretene Coronaverordnung geht auch im Sport mit einer Ausweitung des 3G-Prinzips einher. Für den Sport im Freien ist aber kein 3G-Nachweis erforderlich, erläutert der Württembergische Fußballverband (WFV) in einer Pressemitteilung. Was die Nutzung von Kabinen anbelangt, sei der Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt. Es sei aber damit zu rechnen, dass der Zutritt zur Kabine nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt ist, weil geschlossene Räume ein besonders hohes Ansteckungsrisiko bergen.

Die Heimvereine sind als Veranstalter und Hausrechtsinhaber weiterhin verpflichtet, die Regeln auf ihrem Sportgelände umzusetzen und erforderliche 3G-Nachweise zu überprüfen. In jedem Fall müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen dokumentiert werden. In geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht, Zutritt zu geschlossenen Räumen ist nur Personen mit 3G-Nachweis zu erteilen. Nichtimmunisierten kann nach wie vor ein negatives Ergebnis bescheinigt werden, wenn der Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt wird. Nach Rücksprache mit den Bezirksvorsitzenden sowie Bezirksspielleitern wird die hauptamtliche Corona-Task-Force des WFV ihren Betrieb ab sofort wieder aufnehmen. ez