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Versorgungslücken und Patientenverfügung

Informationen zum „Pflegestärkungsgesetz“, Details zum Thema Pflege sowie zu den finanziellen Leistungen finden Interessierte auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums: www.pflegestaerkungsgesetz.de.

Versorgungslücken zwischen Versicherungsleistung und möglichen Pflegekosten müssen durch die eigene Rente, Vermögen oder die unterhaltspflichtigen Kinder gedeckt werden. Reicht das nicht, gibt es staatliche Hilfen. Infos bietet die Homepage www.elternunterhalt.org.

Patientenverfügung und Pflegevorsorgevollmacht sollten rechtzeitig geregelt werden. Überlegenswert ist auch der Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung. Infos dazu gibt es unter www.pflege.de.

Unterstützung für gesetzlich und privat Versicherte bieten die Pflegestützpunkte. Die zuständige Stelle in Kirchheim ist erreichbar unter 0 70 21/50 23 34. Privat Versicherte können sich unter 08 00/1 01 88 00 zudem an die Compass-Pflegeberatung wenden.eis