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Viele Sperren gelten als verbüßt

Stuttgart. Aufgrund der Aussetzung des Spielbetriebs vom 12. März bis 30. Juni hat der Württembergische Fußballverband (WFV) in Sachen Straffälle eine Gnadenentscheidung getroffen. Danach werden Spielsperren so behandelt, als hätten die Pflichtspiele stattgefunden. Der überwiegende Teil dieser Sperren ist damit abgeleistet. Zeitsperren von über zwölf Pflichtspielen werden nicht abgeändert beziehungsweise abgekürzt. Weitere Gnadengesuche laufen somit ins Leere. pm