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Vögel füttern im Winter erlaubt

Kreis. Vögel im Winter zu füttern, ist in Deutschland durchaus üblich. Nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen haben Mieter grundsätzlich das Recht, auf der Außenfensterbank oder auf dem Balkon Futterglocken aufzuhängen und Vogelfutter auszustreuen. Diesen tierischen Dienst kann der Vermieter nicht verbieten. Mit dem Füttern von Finken, Rotkehlchen und Co. sollte allerdings gewartet werden, bis es Schnee und Frost gibt. Auch das Aufstellen eines Vogelhäuschens kann Mietern nicht verwehrt werden. Vogelkot auf Balkon und Terrasse ist nicht zu vermeiden und berechtigt nicht zu einer Mietminderung. Das gilt auch dann, wenn Nachbarn die Vögel durch Füttern und das Aufstellen von Wassergefäßen „anlocken“, entschied das Landgericht Berlin. Die Richter erklärten, das Füttern sei sozialadäquat und weit verbreitet, überschreite aber nicht die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs und sei damit erlaubt. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn es zu unverhältnismäßig starken Verschmutzungen komme oder zu gesundheitlich bedenklichen Folgen durch die Verunreinigungen. Dies sei dann denkbar, wenn Tauben gefüttert würden.pm